30.1.2023 - Zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung sind Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz notwendig. Dafür hat die Bundesregierung nun eine so genannte Formulierungshilfe beschlossen. Foto: PhotographyByMK / stock.adobe.com zum vollen Artikel bei Solarserver
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