11.5.2022 - Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Klage in Sachen Infraschall und Windenergie abgewiesen. Wenn die Klage im Verwaltungsprozess bereits endgültig abgewiesen wurde, besteht keine Möglichkeit mit dem gleichen Ziel noch einmal vor Zivilgerichte zu ziehen. <img width='800' height='489' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Zu sehen ist eine WEA. Vom Infraschall von Windenergieanlagen gehen laut OLG Hamm keine Gesundheitsgefahren aus.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: elxeneize / stock.adobe.com</div> zum vollen Artikel bei
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