1.12.2020 - Jetzt ist es offiziell: Erzeuger von grünem Wasserstoff brauchen keine EEG-Umlage mehr zu zahlen. Auch Betreiber von innovativen Verfahren, wie der Pyrolyse oder dem miniaturisiertem Steam-Reforming profitieren in Form einer besonderen Ausgleichsregelung (nur 15% der EEG-Umlage), wenn anstelle grünen Stroms grüne Gase, wie Biogas, Klärgas oder Grubengas, als Rohstoff eingesetzt werden. zum vollen Artikel bei
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