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Suche19.9.2026 - Ab 1. Oktober gelten E-Mopeds mit bis zu 25 km/h Leistung nicht mehr als Fahrrad sondern als zweirädrige Kleinkrafträder. Damit besteht für die Besitzerinnen und Besitzer Handlungsbedarf. zum vollen Artikel bei RSS@oekonews.at
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