26.10.2020 - Zu Beginn des neuen Jahres gilt in allen Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg die Rauchwarnmelderpflicht. Damit endet in den beiden Bundesländern die Übergangsfrist für Bestandsbauten und die Vermieter und Eigentümer müssen rechtzeitig nachrüsten. zum vollen Artikel bei
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