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Insektengift Thiacloprid: 365 Tage Countdown für Bienengift läuft

NABU-Appell: Gesetze zum Insektenschutz rasch verabschieden und Anwendung stoppen.

Der NABU freut sich grundsätzlich über das EU-Zulassungsverbot des Neonicotinoids Thiacloprid von Mitte Januar. Das Gift darf in Baden-Württemberg jetzt aber noch ein Jahr lang eingesetzt werden. „Das Verbot kommt spät, tausende Bestäuber wie Wild- und Honigbienen, Schmetterlinge und Schwebfliegen haben in den vergangenen Jahren in Ackerpflanzen und dann sprichwörtlich ins Gras gebissen. Die EU hat endlich erkannt, dass Neonics hochtoxisch für unsere Bestäuber sind. Ihre schädliche Wirkung auf das Nervensystem von Insekten und auch auf Säugetiere ist erwiesen. Sie müssen schleunigst komplett vom Markt verschwinden“, erklärt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle.

„Dass der Landtag in Baden-Württemberg jetzt die ersten Gesetze zum Insektenschutz auf dem Acker, in Obstplantagen und Weinbergen auf den Weg bringt, ist ein Erfolg des Volksbegehrens Artenschutz, an dem sich auch der NABU beteiligt hatte“, sagt Enssle. Der NABU-Landeschef appelliert an die Landtagsabgeordneten, die Verabschiedung und Umsetzung der Gesetze zum Insektenschutz nicht aufzuschieben: „Aufgrund der sinkenden Insektenzahlen haben wir keinen zeitlichen Puffer, wir müssen schnell handeln, um das Ziel der Landesregierung von 50 Prozent Reduktion bei den chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 zu erreichen.“

Nur 15 Millionstel Gramm gefährden Honigbienen
In Deutschland sind aktuell zwei Pflanzenschutzmittel mit Thiacloprid zugelassen – die Insektizide „Biscaya“ und „Calypso“ der Firma Bayer. Sie wirken gegen beißende und saugende Insekten und werden im Acker-, Obst- und Gemüseanbau sowie im Zierpflanzenanbau gespritzt.

Der NABU hatte bereits 2018 mit seinem Pestizidbericht für Baden-Württemberg eine deutliche Reduktion von Pestiziden gefordert. Im Südwesten werden nach Recherchen des NABU jedes Jahr schätzungsweise 4,3 Tonnen des hochwirksamen Insektengifts Thiacloprid ausgebracht. „Nur rund 15 Millionstel Gramm reichen aus, um eine Honigbiene erheblich zu schädigen oder sogar zu töten. Bei den empfindlicheren Wildbienen ist vermutlich schon eine geringere Menge kritisch. Weil das Mittel so giftig ist, darf es bereits heute nur abends, wenn Insekten seltener fliegen, in offene Blüten gespritzt werden“, sagt die NABU-Fachbeauftragte für Wildbienen und Pflanzenschutz, Sabine Holmgeirsson. Dabei wäre das aus Sicht des NABU gar nicht nötig. Anstatt Insektizide zu verwenden, ist es wichtig, vorbeugend zum Beispiel auf längere Fruchtfolgen und damit auf Abwechslung im Anbau verschiedener Kulturen zu setzen. Ein natürliches Gleichgewicht zwischen Schadinsekten und Nützlingen sollte unterstützt werden. 

Thiacloprid-Verbot in Gärten besteht seit 2018
Der NABU erinnert alle Insektenfreundinnen und -freunde, die einen Garten oder Balkon besitzen, daran, dass Insektizide mit dem Wirkstoff Thiacloprid für den Privatgebrauch bereits seit November 2018 verboten sind. Restbestände dürfen nicht mehr verbraucht werden. „Geben Sie die Mittel daher sachgerecht bei der Schadstoffannahmestelle ab. Fatal wäre es, die Reste einfach über die Toilette oder den Hausmüll zu entsorgen“, so Holmgeirsson. Die Bienenexpertin empfiehlt: „Lassen Sie es Summen und Brummen in Ihrem Garten. Statt Blattläuse mit Gift wegzuspritzen, können Nützlinge wie Vögel, Marienkäfer und Florfliegen die kleinen Tierchen vertilgen. Da selbst vermeintlich bienenfreundliche Zierpflanzen oft vor deren Verkauf eine Giftdusche erhalten, sollte man in der Gärtnerei kritisch dazu nachfragen.“

Der jetzt auch für berufliche Anwender verbotene Wirkstoff Thiacloprid ist ein Insektenkiller, obwohl er als „bienenungefährlich“ deklariert ist. Er gilt zudem als reproduktionstoxisch und möglicherweise krebserregend für Menschen. Der NABU fordert deshalb die EU-Kommission auf, bei der aktuellen Überarbeitung der ‚Bee Guidance‘ echten Insektenschutz zu verankern und nicht vor Wirtschaftsinteressen einzuknicken. Die Richtlinie soll eine bienenfreundlichere Zulassung von Pestiziden in der EU regeln.

Eingesetzt wird Thiacloprid in Baden-Württemberg vor allem im Raps-, Weizen-, Apfel- und Kartoffelanbau – in Summe aller Anwendungen auf rund 50.000 Hektar pro Jahr. „Auch wenn das Insektizid jetzt verboten wird, können Landwirtinnen und Landwirte weiter spritzen, bis die Verbrauchsfrist spätestens am 3. Februar 2021 endet. Aufgrund der Schädlichkeit und vor dem Hintergrund des massiven Insektensterbens sollten Betriebe schon jetzt auf die Anwendung verzichten“, regt die NABU-Fachbeauftragte für Wildbienen und Pflanzenschutz, Sabine Holmgeirsson, an.

Hintergrund
In der am 13. Januar 2020 verabschiedeten Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 zur Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Thiacloprid hat die EU festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Thiacloprid enthalten, spätestens am 3. August 2020 widerrufen müssen. Damit dürfen die beiden Mittel „Biscaya“ und „Calypso“ der Firma Bayer spätestens am 3. Februar 2021 nicht mehr angewandt werden. Die Zulassung von Thiacloprid durch die EU war schon im April 2017 ausgelaufen, wurde dann aber durch eine Gesetzeslücke verlängert. Thiacloprid ist nach Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam das vierte Neonicotinoid, das innerhalb von wenigen Jahren EU-weit verboten wurde. Acetamiprid bleibt derzeit weiter zugelassen.

Quelle

NABU Baden-Württemberg | 2020

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