Q Cells gewinnt Patentverfahren in China

Ein Richterstock im Vordergrund. Im Hintergrund Justitia mit der Waage.Foto: Studio_east / stock.adobe.com
Hanwha Q Cells hat ein Patentnichtigkeitsverfahren in China gewonnen. Wettbewerber Longi hatte das Verfahren angestrengt.

Hanwha Q Cells hat in China ein Patentverfahren gewonnen. Wie die koreanische Firma mitteilte, ging es dabei um ein Nichtigkeitsverfahren gegen zwei Q Cells Patente, die der chinesische Solarhersteller Lomgi Solar in China angestrengt hatte. Dabei habe das zuständige Patentamt die Gültigkeit der Patente festgestellt. 

Longi Solar leitete im Juli und August 2019 zwei Nichtigkeitsverfahren gegen Q Cells Patente bei der chinesischen Reexaminations- und Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes, CNIPA, ein. Darin wurde die Gültigkeit der Patente des Unternehmens betreffend hocheffizienter Siliziumsolarzellen angezweifelt. Das Patentamt entschied Anfang November dieses Jahres aber zugunsten von Q Cells, indem es die Patente aufrechterhielt. Die Entscheidung des Patentamtes bestätigt damit, dass die geistigen Eigentumsrechte von Q Cells in China schutzfähig sind. Das betrifft den Markt, auf dem derzeit der Großteil der globalen PERC-Zellen produziert wird.

Verfahren in Deutschland

Auf der Grundlage des europäischen Äquivalents eines der beiden kürzlich vom chinesischen Patentamt bestätigten Patente (‚971, äquivalentes europäisches Patent EP 2 220 689) hat Q Cells gegen die drei Unternehmen JinkoSolar GmbH, REC Solar EMEA GmbH und LONGi Solar Technologie GmbH in Deutschland einen Rechtsstreit wegen PERC-Patentverletzungen eingereicht. Das Landgericht Düsseldorf entschied im Juni 2020, dass die drei Unternehmen das Patent von Q Cells verletzten. Hiergegen legten die Parteien Berufung ein. Ein paralleles Einspruchsverfahren gegen das Patent sei zudem anhängig. Das erstinstanzliche Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Q Cells entschied sich, das Urteil zu vollstrecken und leistete die entsprechende Sicherheit. Das Gerichtsurteil verbietet den Verkauf der rechtsverletzenden Produkte in Deutschland. Außerdem untersagt es deren Import. Es legt den Beklagten ferner Rückruf- und Vernichtungsverpflichtungen für betroffene Produkte auf, die nach dem 30. Januar 2019 in den Vertrieb gingen.

„Dieser Gewinn ist ein wirklich wertvoll, wenn man bedenkt, dass die exklusive Technologie von Q Cells nicht nur in den Absatzmärkten für Solarenergie Anerkennung gefunden hat, sondern auch in den Produktionsmärkten“. Das sagte Daniel Jeong, Chief Technology Officer bei Q Cells. „Q Cells wird sein geistiges Eigentum weiterhin schützen und sein Bestes tun, um Innovationen voranzutreiben und so gleichzeitig einen gesunden Wettbewerb in der Solarindustrie zu fördern“.

16.11.2020 | Quelle: Hanwha Q Cells | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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