Attraktive Förderung für Solarspeicher in Niedersachsen

Ein Arbeiter prüft eine Batterieanlage.Foto: BSW
Ein Blei-Gel-Speicher unterstützt die Bewohner nicht nur bei der Vorhaltung von selbst erzeugtem Sonnenstrom, sondern lädt auch das familieneigene Elektroauto auf.
Niedersachsen hat ein Förderprogramm für stationäre Speicher aufgelegt. Die Zuschüsse betragen bis zu 40 Prozent. Zusätzliche Anreize gibt es für eine Solartankstelle.

Mit einer neuen Förderung für Solarspeicher wartet das Land Niedersachsen auf. Wie auf der Internetpräsenz der NBank ersichtlich ist, können natürliche Personen einen Zuschuss bis zu 40 % der Speicherkosten erhalten. Die Förderung betrifft einen Photovoltaik-Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp. Außerdem steht sie für die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage um mindestens 4 kWp zur Verfügung. Ferner stehen weitere Boni zur Verfügung.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßte das Vorhaben. „Dieses innovative Angebot hilft, die Energiewende im Norden zu beschleunigen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf ein breites Verbraucherinteresse stoßen wird“. Das sagte der Hauptgeschäftsführer des BSW, Carsten Körnig.

Die Förderhöhe sei attraktiv. Besonders zukunftsweisend seien aber die zusätzlich gewährten Anreize zur Installation einer Solartankstelle für das Laden von E-Autos oder Module über PKW Stellplätzen. „Das ist eine Traumkombination für den Klimaschutz“, so Körnig. „Die Solaranlage auf dem Dach oder Carport, der Batteriespeicher im Keller und die Solartankstelle für das E-Auto vor der Haustür“. 

Von der Bundesregierung forderte der BSW in diesem Zusammenhang Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2021). Anstatt den Ausbau von Solardächern und Speichern im klimapolitisch notwendigen Umfang zu beschleunigen, sehe der Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium teils gravierende Investitionsbarrieren vor. Nach Einschätzung von Marktforschern muss die derzeit installierte Photovoltaikleistung bis 2030 mindestens verdreifacht, die Speicherkapazität sogar verzehnfacht werden. Andernfalls seien die Klimaziele nicht erreichbar.

EEG-Umlage verstößt gegen EU-Recht

Ein klarer Verstoß gegen geltendes EU-Recht sei die Erhebung einer EEG-Umlage in Höhe von rd. 2,5 Cent je Kilowattstunde auf selbst genutzten Solarstrom. Diese „Sonnensteuer“ konterkariere nicht zuletzt das neue Förderangebot Niedersachsens, aber auch das begrüßenswerte neue Angebot aus dem Bundesverkehrsministerium zur Förderung von Ladeinfrastruktur im Falle einer Ökostromnutzung. Zahlreiche andere Verbände teilen ebenso die BSW-Kritik an einem geplanten Systemwechsel bei der Förderung neuer größerer Gewerbedächer hin zu Ausschreibungen. „Wir hoffen sehr, dass diese Energiewende-Hürden fallen. Andernfalls kann sich die Nachfrage nach neuen Solardächern noch vor der Bundestagswahl halbieren“, so Körnig.

Nach BSW-Angaben drohe in den kommenden zehn Jahren zudem das vorzeitige Aus von nahezu einer halben Million älterer, aber noch funktionsfähiger Solarstromanlagen, die aus der Förderung fallen. Grund dafür sei neben der „Sonnensteuer“ auf selbst genutzten Solarstrom gänzlich unverhältnismäßige Anforderungen zum Einbau teurer Messeinrichtungen. „Mit der Rückendeckung aus Niedersachsen und anderen Bundesländern werden wir diese Klimaschutzbremsen in den nächsten Wochen hoffentlich lösen können“, so Körnig.

20.11.2020 | Quelle: BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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