Förderung von Ökostrom-Ladepunkten in Wohngebäuden

Ein Mann lädt sein E-Auto in der Garage.Foto: RioPatuca Images / stock.adobe.com
Für die Anschaffung eines privaten Ladepunktes gibt es jetzt Geld von der KfW.
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Privatpersonen Zuschüsse für Ladepunkte in Wohngebäuden für Elektroautos beantragen. Voraussetzung ist, dass der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt.

Für die Förderung von Ökostrom-Ladepunkten in Wohngebäuden gibt es eine staatliche Förderung. Darüber informiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). So starten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW zum 24.11. das Förderprodukt. Dabei geht es um die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden.

Investoren erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz somit einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Ziel der Förderung von Ladepunkten in Wohngebäuden sei es, damit Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Voraussetzung für die Förderung ist aber, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Nutzer können das über einen entsprechenden Stromliefervertrag nachweisen und/oder über Eigenerzeugung vor Ort etwa aus eine Photovoltaik-Anlage erfüllen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Interessentinnen und Interessenten müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Maßgeblich für den Vorhabensbeginn sei ferner die verbindliche Bestellung der Ladestation bzw. der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- und Leistungsvertrags.

Die Auszahlung erfolge dann nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der von den durchführenden Fachunternehmen erstellten Rechnungen. Nähere Informationen zum Förderprodukt einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen sind bei der KfW abrufbar.

20.11.2020 | Quelle: KfW| solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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